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Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

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a. Die Concepts System GmbH erbringt ihre Leistungen zur Nutzung von Software für den Endkunden („Kunde“) auf der Grundlage der folgenden Nutzungsbedingungen.
b. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn die Concepts System GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
c. Die Software richtet sich an Unternehmer und ist nicht für die Nutzung durch Verbraucher bestimmt.

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Nutzungsrecht

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a. Das Urheberrecht und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software stehen ausschließlich der Concepts System GmbH oder dem jeweiligen Urheber zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat Concepts System GmbH entsprechende Verwertungsrechte.
b. Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich für eigene Zwecke zu verwenden und keinen anderen als den angelegten Nutzern zugänglich zu machen. Die Verwendung für Zwecke von verbundenen Unternehmen im Sinne der § 15 ff. AktG (Deutsches Aktiengesetz) bedarf der vorherigen Zustimmung von Concepts System GmbH.
c. Die Concepts System GmbH räumt dem Kunden, sowie den von diesen angelegten Nutzern, während der Laufzeit des Vertrages ein nicht ausschließliches Recht ein, mittels des Internets auf die Software zuzugreifen und sie auf diese Weise zu nutzen. Das vorgenannte Nutzungsrecht gilt auch für sämtliche Upgrades und Updates. Dem Kunden ist es nicht gestattet, das eingeräumte Recht an Dritte zu übertragen oder Dritten den Gebrauch der Software in sonstiger Weise zu ermöglichen.

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Leistung


a. Die technische Umsetzung der Leistung ist der Concepts System GmbH freigestellt, sofern die Umsetzung im Einklang mit den Bestimmungen dieser Bedingungen erfolgt.
b. Die Concepts System GmbH ist berechtigt, Änderungen an den vereinbarten Leistungen vorzunehmen, falls dies durch gesetzliche und/oder regulatorische Rahmenbedingungen zwingend erforderlich wird. Die Concepts System GmbH wird den Kunden binnen angemessener Frist über die Änderungen informieren.
c. Im Übrigen darf die Concepts System GmbH Änderungen an den vereinbarten Leistungen nur vornehmen, soweit dadurch der Wert der Leistungen für den Kunden nicht eingeschränkt wird und dem Kunden hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.
d. Die Concepts System GmbH ist berechtigt, die Software zu aktualisieren und weiterzuentwickeln. Ein Anspruch des Kunden darauf besteht jedoch nicht.
e. Die Concepts System GmbH kann mit der Erfüllung der Leistungen Erfüllungsgehilfen beauftragen.

 

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Verfügbarkeit


a.  Die Concepts System GmbH ermöglicht es, die Software an 24 Stunden, 7 Tagen in der Woche zu nutzen. Dabei wird eine Mindestverfügbarkeit von 95 % im Jahresdurchschnitt gewährt.
b. Die Verfügbarkeit wird bis zum Übergabepunkt geschuldet. Übergabepunkt ist der Internetausgang des Rechenzentrums.
c. Aufgrund nicht näher vorhersehbarer und steuerbarer gleichzeitiger Zugriffe auf den Server durch den Kunden und andere Vertragspartner der Concepts System GmbH, sonstigen von der Concepts System GmbH nicht zu vertretenden Umständen kann es zeitweilig zu Verzögerungen, Störungen und/oder Unterbrechungen des Zugriffs auf die Software kommen.
d. Auch wegen technischer Änderungen der Anlagen der Concepts System GmbH, Wartungsarbeiten, Updates oder Upgrades, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb erforderlich sind, kann es zu Störungen kommen.
e. Ausfallzeiten, die auf die vorgenannten Fälle in Ziffer 4.c und 4.d zurückzuführen sind, sind von der gewährten Mindestverfügbarkeit ausgenommen. Gleiches gilt für Ausfallzeiten, die zurückzuführen sind auf höhere Gewalt, Verschulden des Kunden, seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, unvermeidbare Dienstbeeinträchtigungen aufgrund von Änderungen des Dienstes, die vom Kunden beauftragt wurden oder die durch rechtliche oder regulatorische Vorgaben zwingend erforderlich wurden.
f. Die Concepts System GmbH ist berechtigt, regelmäßige Wartungsarbeiten zwischen 22 Uhr und 5 Uhr (Mitteleuropäische Zeit) durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten steht die Software nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung. Diese Arbeiten werden dem Kunden nicht angekündigt. Sonstige Wartungsarbeiten kündigt die Concepts System GmbH dem Kunden mit angemessener Frist an.
g. Die Concepts System GmbH nutzt die aus ihrer Sicht technisch und wirtschaftlich sinnvollen Möglichkeiten, um die Software so sicher wie möglich zur Verfügung zu stellen. Dazu zählt insbesondere der Schutz vor dem Zugriff Dritter durch verschlüsselte Übertragung der eingegebenen Daten sowie die Unterhaltung von anerkannten Sicherheitsstandards. Der Kunde erkennt dennoch an, dass ein vollständiger Schutz vor schädigenden Daten nicht möglich ist.
h. Die Concepts System GmbH ist berechtigt, Leistungen, die unentgeltlich erbracht werden, jederzeit zu ändern, insbesondere einzustellen. Dem Kunden stehen deswegen keine Ansprüche zu.
i. In Fällen höherer Gewalt ist die Concepts System GmbH für die Dauer der Auswirkung von der Pflicht zur Leistungserbringung befreit. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb der Kontrolle des jeweiligen Vertragspartners liegendes Ereignis sowie jedes unvorhersehbare Ereignis, durch das der jeweilige Vertragspartner ganz oder teilweise an der Leistungserbringung gehindert wird.
j. Fälle höherer Gewalt sind insbesondere behördliche Maßnahmen und nicht von der Concepts System GmbH verschuldete Betriebsstörungen.
k. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Concepts System GmbH keinerlei Einfluss darauf hat, dass über das Internet übertragene Daten von Dritten zur Kenntnis genommen werden können, welche Übertragungsgeschwindigkeiten im Internet möglich sind, welche konkreten Leitungswege Daten von der Concepts System GmbH ausnehmen und ob von anderen Anbietern betriebene Lösungswege, Server und Router jederzeit betriebsbereit sind.

 

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Vertragsschluss


a. Durch die Nutzung der Software myCorazon kommt es zu der Zustimmung dieser Nutzungsbedingungen und zum Vertragsabschluss mit der Concepts System GmbH.
b. Es ist keine zusätzliche Unterschrift eines gesonderten bzw. schriftlichen Vertrags notwendig.

 

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Vertragsgegenstand


a. Die Concepts System GmbH bietet die Nutzung von Software für die Dauer des Vertrages an. Der Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der jeweils geltenden Produktbeschreibung. Die Concepts System GmbH erbringt zusätzliche Leistungen gemäß vereinbarter Servicepakete.

b. Die Nutzung der Software myCorazon ist ausschließlich über Cloudserver der Concepts System GmbH oder von ihr gewählten Cloudanbietern möglich.  

c. Die Benutzerdokumentation wird in deutscher Sprache bereitgestellt. Die Concepts System GmbH stellt die Benutzerdokumentation in elektronischer Form bereit. Eine Bereitstellung der Benutzerdokumentation in Papierform wird nicht geschuldet.
d. Die individuelle Anpassung der Software und Beratungsleistungen werden von der Concepts System GmbH nicht geschuldet. Die Leistungen der Concepts System GmbH umfassen insbesondere auch nicht die Bereitstellung und Unterhaltung der Netzverbindung, sowie die auf Seiten des Kunden erforderliche Hardware und Software.

 

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Pflichten des Kunden


a. Der Kunde stellt der Concepts System GmbH alle zur Auftragserfüllung notwendigen Informationen zur Verfügung.
b. Er verpflichtet sich, seine Daten bei der Registrierung sowie die der Nutzer vollständig und ordnungsgemäß einzugeben. Bei Veränderung sind die Daten unverzüglich zu aktualisieren.
c. Der Kunde hat zudem die technischen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Concepts System GmbH ihre Leistungen wie beauftragt erbringen kann.
d. Der Kunde verpflichtet sich, entsprechende Hinweise zu befolgen, insbesondere Passwörter vor dem Zugriff Dritter zu schützen, regelmäßig aktualisierte Anti-Viren-Programme einzusetzen und seine Daten vor Übermittlung, mittels Stand der Technik entsprechende Anti-Viren Software, zu überprüfen, der Concepts System GmbH unverzüglich erkennbare Störungen anzuzeigen und die Concepts System GmbH bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung zu unterstützen, indem er auftretende Probleme genau beschreibt, die Concepts System GmbH umfassend informiert, notwendige Daten zur Verfügung stellt und ihr die für die Mängelbeseitigung angemessene Zeit gewährt, die Software zweckentsprechend zu nutzen.
e. Ist der Kunde ein Berufsgeheimnisträger, verpflichtet er sich, Einwilligungen betroffener Personen einzuholen, soweit er dazu gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist.
f. Kommt der Kunde den vorstehenden Pflichten nicht nach, können die dadurch entstandenen Kosten und/oder Aufwendungen dem Kunden in Rechnung gestellt werden, wenn ihn ein Verschulden trifft.

 

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Vertragsdauer

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a. Der Kunde hat nach Freischaltung die Möglichkeit, die Software 30 Tage zu testen. Er kann während dieser Testphase vom Kaufvertrag ohne Begründung zurücktreten. Diese ist schriftlich an die Concepts System GmbH zu übermitteln.
b. Der Kunde kann den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.
c. Die Concepts System GmbH kann den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.
d. Der Kunde kann jederzeit die einer Softwareanwendung zugeordnete Anzahl der Lizenzen erhöhen oder verringern. Eine Erhöhung der Lizenzen wird sofort wirksam, wobei für die neuen Lizenzen eine Laufzeit rückwirkend zum ersten des Monats beginnt. Eine Verringerung hingegen wird zum Ablauf der Mindestlaufzeit wirksam, so dass der Kunde daher die Softwareanwendung in der bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit bestehenden Anzahl nutzen kann.
e. Wählt der Kunde eine weitere Softwareanwendung mit einer neuen Anzahl von Lizenzen aus, so wird die Änderung sofort wirksam mit der Folge, dass für die neue Softwareanwendung eine neue Laufzeit beginnt.
f. Der Kunde kann jederzeit ein Upgrade des Softwarepakets durchführen. Ein Upgrade wird sofort wirksam, wobei eine neue Laufzeit beginnt.
g. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner seine Vertragspflichten grob vertragswidrig und trotz schriftlicher Abmahnung und/oder Fristsetzung verletzt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn der Kunde mit der Zahlung von Entgelten oder wesentlichen Teilen hiervon in Verzug gerät und das Entgelt auch nach Mahnung nicht innerhalb angemessener Frist zahlt oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt und/oder ein solches Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
h. Wird das Vertragsverhältnis wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden durch die Concepts System GmbH außerordentlich gekündigt, so verpflichtet sich der Kunde, der Concepts System GmbH den aus der außerordentlichen Kündigung resultierenden Schaden zu ersetzen.
i. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
j. Die Concepts System GmbH wird 14 Tage nach Beendigung des Vertrages sämtliche Daten des Kunden löschen, insbesondere auch die der Nutzer sowie die von diesen eingegebenen Daten. Davon unberührt bleiben gesetzliche Aufbewahrungspflichten der Concepts System GmbH. Dem Kunden ist bewusst, dass eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht seiner Dokumente ihm unterliegt und der Concepts System GmbH dieses durch die Löschung seiner Daten nicht möglich ist. Der Kunde hat innerhalb der 14 Tage die Möglichkeit alle erforderlichen Dokumente zu sichern.

 

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Entgeld

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a. Für die Leistungen der Concepts System GmbH zahlt der Kunde das vereinbarte Entgelt in Euro. Entgelte sind im Voraus zu zahlen. Das Entgelt versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
b. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
c. Die Rechnungen werden dem Kunden nur elektronisch übermittelt.
d. Der Kunde erlaubt der Concepts System GmbH, die Überprüfung der angemeldeten Benutzer für die Berechnung der Nutzungslizenzen heranzuziehen und diese für die Berechnung zu dokumentieren.
e. Entgeltabrechnungen von der Concepts System GmbH gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum unter Angabe der Gründe widersprochen wird. Der Widerspruch hat schriftlich zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Die Concepts System GmbH wird den Kunden mit der Rechnung auf diese Folgen hinweisen. Gebühren und sonstige Kosten, die mit der Zahlung des Entgelts anfallen, sind vom Kunden zu tragen.
f. Bei Zahlungsverzug oder Rücklastschrift, ist die Concepts System GmbH zur Sperre des myCorazon Zugangs berechtigt. Die Sperre erfolgt 24 Stunden nachdem der Kunde über die Sperre informiert worden ist, aber spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum. Nach Zahlungseingang wird die Sperre aufgehoben.
g. Die Concepts System GmbH ist berechtigt, die Ihren Leistungen zugrundeliegende Preisliste nach billigem Ermessen (§ 315 Abs. 3 BGB) zu ändern.
h. Bestandskunden genießen während der Dauer der Zusammenarbeit einen festen Preis für die Lizenzgebühren der Software myCorazon, es sei denn diese sind das Ergebnis eines groben Fehlers oder Missverständnisses.

 

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Gewährleistung

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a. Die Concepts System GmbH gewährleistet, dass die Software den anerkannten Regeln der Technik entspricht sowie nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung der Nutzungsmöglichkeit bleibt außer Betracht.
b. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für eine Funktionsbeeinträchtigung der Software, die auf eine Fehlbedienung durch den Kunden oder nicht ordnungsgemäße Umgebungsbedingungen auf Seiten des Kunden zurückzuführen ist.
c. Im Falle von Rechtsmängeln informiert der Kunde die Concepts System GmbH unverzüglich schriftlich über Forderungen Dritter und überlässt der Concepts System GmbH die ausschließliche Kontrolle über die Verteidigung und damit verbundene Handlungen, soweit für den Kunden zumutbar. Der Kunde gewährt der Concepts System GmbH die erforderliche Unterstützung, Informationen und Vollmacht zur Durchführung der genannten Handlungen.
d. Der Kunde verpflichtet sich, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von der Concepts System GmbH keine Ansprüche im Hinblick auf Rechtsmängel anzuerkennen.
e. Die Rechte nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

 

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Haftung

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a. Für sämtliche Schäden, die von der Concepts System GmbH oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich herbeigeführt werden, haftet die Concepts System GmbH unbegrenzt.
b. Im Übrigen haftet die Concepts System GmbH für Schäden, die von der Concepts System GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten grob fahrlässig herbeigeführt werden, unbegrenzt.
c. Ansonsten ist die Haftung von der Concepts System GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

 

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Vorschriften

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a. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Eingabe und dem Abruf von Daten und Informationen, gesetzliche und behördliche Vorschriften, insbesondere des Datenschutzrechts, des Strafrechts, des Urheberrechts und/oder anderer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes einzuhalten und keine Rechte Dritter zu verletzen.
b. Die Concepts System GmbH wird den Kunden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen unverzüglich informieren, wenn Dritte oder Behörden ihr gegenüber geltend machen oder Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass ein dem Kunden zuzurechnender Verstoß gegen gesetzliche und/oder behördliche Vorschriften bzw. eine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt.
c. Der Kunde wird die Concepts System GmbH von jeglicher Haftung, die auf einer von ihm begangenen Pflichtverletzung beruht, freistellen und die Concepts System GmbH nach besten Kräften bei der Rechtsverteidigung unterstützen.
d. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn die Pflichtverletzung durch einen in der Verantwortung des Kunden stehenden Nutzer begangen wird.
e. Beruht die der Concepts System GmbH zur Last gelegte Rechtsverletzung darauf, dass vom Kunden oder auf Veranlassung des Kunden von der Concepts System GmbH online zugänglich gemachte Daten und oder sonstige Informationen Urheberrechte, Markenrechte und/oder sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen, so kann die Concepts System GmbH vom Kunden verlangen, dass dieser etwaigen Schadensersatzbeträge und Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung übernimmt, soweit der Concepts System GmbH kein Mitverschulden zur Last fällt.
f. Die vorstehenden Pflichten bestehen dann nicht, wenn der Kunde die entsprechende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
g. Besteht ein hinreichender Verdacht, dass ein Verstoß gegen eine wesentliche Vertragspflicht vorliegt oder liegt ein solcher Verstoß bereits vor, ist die Concepts System GmbH berechtigt, die Nutzungsmöglichkeit der Software teilweise oder vollständig ohne Ankündigung bis zum Nachweis der Rechtmäßigkeit der Nutzung durch den Kunden zu sperren.
h. Die Berechtigung zur Sperre besteht auch dann, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
i. Zudem ist die Concepts System GmbH zur Sperre berechtigt, wenn der Kunde mit einem nicht unwesentlichen Betrag in Zahlungsverzug ist, wobei ein Zahlungsverzug in Höhe eines Nettobetrags von mindestens 25 Euro als wesentlich angesehen wird. Die Sperre erfolgt 24 Stunden nachdem der Kunde über die Sperre informiert worden ist. Nach Zahlung wird die Sperre aufgehoben.
j. Die Concepts System GmbH ist berechtigt, mit schädigendem Inhalt versehene Kundenkontos zu sperren. Der Kunde wird hierüber nach Möglichkeit im Voraus informiert.
k. Im Falle einer Sperre bleibt der Kunde zur Fortzahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn die Sperre auf ein Verschulden der Concepts System GmbH zurückzuführen ist.

 

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Datensicherung

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a. Der Kunde verpflichtet sich, seine Daten vor Eingabe in die Software zu sichern und die ordnungsgemäße Sicherung der Dateien zu überprüfen.
b. Die Concepts System GmbH führt in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal pro Tag, eine Absicherung der eingegebenen Kundendaten durch. Die Absicherung speichert den jeweiligen Stand der Daten ab, so dass im Falle eines Datenverlustes eine Wiederherstellung entsprechend des gespeicherten Stands durchgeführt werden kann.

 

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Vertraulichkeit

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a. Die Concepts System GmbH und der Kunde verpflichten sich, ihre Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten oder noch zu erlangenden und als vertraulich bezeichneten oder den Umständen nach als vertraulich anzusehenden Informationen. Die Tatsache, dass zwischen den Vertragspartnern eine Geschäftsbeziehung besteht, ist keine vertrauliche Information.
b. Die Verpflichtung gilt nach Beendigung des Vertrages fort.
c. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für solche Informationen, die dem Informationsempfänger nachweislich vor Kenntnisgabe durch den anderen Vertragspartner bekannt oder zugänglich gemacht waren; dem Informationsempfänger nach Kenntnisgabe durch den anderen Vertragspartner nachweislich auf rechtmäßige Weise durch Dritte bekannt gegeben werden, die keiner Geheimhaltungspflicht unterliegen; infolge von Veröffentlichungen oder aus anderweitigem Grund Gemeingut der Fachwelt waren oder nach Kenntnisgabe wurden.
d. Unbeschadet vorgenannter Bestimmungen ist jede Vertragspartei berechtigt, ihren gesetzlichen Auskunftspflichten auch hinsichtlich der ihr überlassenen Informationen nachzukommen.

 

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Datenschutz

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a. Die Concepts System GmbH und der Kunde verpflichten sich, die jeweils gültigen Datenschutzbestimmungen zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren.
b. Der Kunde ist für die Einholung der erforderlichen Zustimmungserklärungen seiner Vertragspartner selbst verantwortlich. Soweit der Kunde selbst oder mit Hilfe von der Concepts System GmbH personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt, verpflichtet er sich zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und stellt im Falle eines Verstoßes die Concepts System GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
c. Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebt oder verwendet die Concepts System GmbH Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten fließen.
d. Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich allein verantwortlich für die eingegebenen Daten. Die Concepts System GmbH kontrolliert die eingegebenen Daten nicht auf ihre rechtliche Zulässigkeit. Eine solche Kontrolle obliegt allein dem Kunden.
e. Der Kunde kann während der Dauer des Vertrages die Löschung, Sperrung, Berichtigung und Herausgabe von Daten verlangen.
f. Der Kunde ist als verantwortliche Stelle für die Wahrung der Betroffenenrechte verantwortlich. Betroffenenrechte sind daher gegenüber dem Kunden wahrzunehmen. Die Concepts System GmbH wird den Kunden bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unterstützen, sofern der Kunde die Concepts System GmbH hierzu schriftlich auffordert und der Kunde die Concepts System GmbH die durch die Unterstützung entstandenen Kosten erstattet.
g. Der Kunde ist berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten der Concepts System GmbH zum Zwecke der Kontrolle der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich, die eigenen Kosten sowie die Kosten der Concepts System GmbH, die im Zuge der Durchführung der Kontrolle entstehen, zu tragen.

 

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Support

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a. Die Concepts System GmbH erbringt für den Kunden während ihrer Geschäftszeiten einen kostenfreien Email-Support (Standard). Anfragen werden innerhalb von zwei Werktagen beantwortet.
b. Der Kunde kann weitere kostenpflichtige Supportleistungen buchen.

 

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Gerichtstand

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a. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
b. Erfüllungsort ist der Sitz von der Concepts System GmbH.
c. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten und Verfahrensarten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich seiner Wirksamkeit, ist Hannover (Deutschland), auch dann, wenn der Kunde keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.
d. Vertragssprachen sind Deutsch.

 

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Referenzkunde

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a. Die Concepts System GmbH kann den Kunden gegenüber Dritten als „Referenzkunden“ benennen. Die Concepts System GmbH ist berechtigt, Namen und Logo des Kunden auf die eigenen Internetseiten zum Zwecke der Referenzangabe aufzunehmen. Der Kunde ist berechtigt, diese Zustimmung jederzeit zu widerrufen.

 

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Schlussbestimmung

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a. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
b. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen davon unberührt.
c. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Textformbedürfnisses.
d. Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 5.5 können die Vertragspartner Rechte und Pflichten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.
e. Als Werktage gelten alle Tage von Montag bis Freitag. Geschäftszeiten sind Montag-Freitag, 8.00 bis 16.00 Uhr Mitteleuropäische Zeit (MEZ). Ausgenommen sind bundeseinheitliche Feiertage und Feiertage des Bundeslandes Niedersachsen.

 

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Ihr Team der Concepts System GmbH

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